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   BFH, 05.06.1986 - IX B 30/83   

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BFH, 05.06.1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,17257)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,17257)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,17257)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.09.1977 - I B 32/77

    Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigten - Prozeßpartei - Besorgnis

    Auszug aus BFH, 05.06.1986 - IX B 30/83
    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12).

    Es kommt darauf an, ob die Partei Anlaß zu der Besorgnis haben kann, der Richter werde in dem konkreten Verfahren sein persönliches Verhältnis zu dem Prozeßbevollmächtigten nicht hinreichend von dem konkreten Rechtsstreit trennen können (vgl. Beschluß in BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, mit weiteren Rechtsprechungs- und Schrifttumshinweisen).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 05.06.1986 - IX B 30/83
    Die Kläger hatten unter diesen Umständen Grund zur Besorgnis, die Überzeugung des Berichterstatters von der Richtigkeit seiner Antwort auf die maßgebende zuvilrechtliche Vorfrage und seine Meinung über den gebotenen Verfahrensausgang seien so festgefügt, daß er den Ergebnissen des weiteren Verfahrens bis zur Entscheidung statt mit einer vorläufigen mit einer endgültigen Beurteilung gegenüberstehen werde (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Danach kann ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei und einem Richter die Ablehnung des Richters durch die Partei nur begründen, wenn es zur Besorgnis Anlaß gibt, der Richter werde sein persönliches Verhältnis zu dem Prozeßbevollmächtigten nicht hinreichend von dem konkreten Rechtsstreit trennen können (BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 1986 IX B 30/83, BFH/NV 1986, 551, und vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45 m. w. N.).
  • BFH, 06.02.1989 - V B 119/88

    Vorliegen einer unsachlichen Wertung der Ausführungen des Prozessbevollmächtigten

    Vielmehr ergibt sich aus den Gründen (zu 1. b) dieser Entscheidung, daß ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei und einem Richter die Ablehnung des Richters durch die Partei begründen kann, wenn die Partei Anlaß zu der Besorgnis haben kann, der Richter werde sein persönliches Verhältnis zu dem Prozeßbevollmächtigten nicht hinreichend von dem konkreten Rechtsstreit trennen können (ebenso BFH-Beschluß vom 5. Juni 1986 IX B 30/83, BFH/NV 1986, 551).
  • BFH, 08.05.1989 - IX B 238/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Eindruck der

    Finanzgerichts vom 31.10.1988 Beschwerde ein." Allerdings besitzt nur die Prozeßpartei selbst, nicht aber auch ihr Prozeßbevollmächtigter ein Ablehnungsrecht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, und vom 5. Juni 1986 IX B 30/83, BFH / NV 1986, 551).
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   BFH, 05.05.1986 - IX B 30/83   

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BFH, 05.05.1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,23260)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,23260)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1986 - IX B 30/83 (https://dejure.org/1986,23260)
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